Menschen mit Behinderung einstellen – was spricht dafür?
Um ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, muss man heutzutage neue Wege gehen. Einer davon kann sein, verstärkt auf bisher ungenutzte Potenziale zu achten - zum Beispiel Menschen mit Behinderungen.
In vielen Berufen können Menschen mit Behinderungen einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen und helfen, den Personalmangel zu beheben.
Was spricht für diese Entscheidung?
Für Unternehmen kann es viele Vorteile haben, Menschen mit Behinderung einzustellen. Damit fördern sie zum einen die Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz. Das schafft eine offene und tolerante Arbeitskultur und trägt dazu bei, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich respektiert und wertgeschätzt fühlen. Außerdem bringen Menschen mit Behinderung oft einzigartige Erfahrungen, Perspektiven und Fähigkeiten mit, die für das Unternehmen, für bestimmte Jobs oder Branchen besonders wertvoll sind und von Vorteil sein können. Unternehmen, die sich für die Einstellung von Menschen mit Behinderung engagieren, können ihr Image als sozial verantwortlicher Arbeitgeber unterstreichen und damit ihre Kundenbindung verstärken. Die Einstellung von Menschen mit Behinderungen trägt zudem zur Förderung der Gleichstellung bei und hilft, Barrieren am Arbeitsplatz abzubauen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Arbeitgeber, die keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe soll dazu beitragen, dass mehr Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt integriert werden. Arbeitgeber, die hingegen Menschen mit Behinderung einstellen, können von der Ausgleichabgabe befreit werden oder müssen nur eine reduzierte Abgabe zahlen. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen, können zudem unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkostenzuschüsse erhalten. Diese Zuschüsse tragen dazu bei, die Personalkosten zu senken und die Einstellung von Menschen mit Behinderung finanziell attraktiver zu machen. Außerdem wird die Beseitigung von Barrieren, die Schaffung von rollstuhlgerechten Toiletten und anderes mehr finanziell unterstützt.
Wer sind die richtigen Ansprechpartner?
Erster Ansprechpartner bei der Suche nach neuen Mitarbeitern ist die Agentur für Arbeit. Hier können konkret Menschen mit Behinderung gesucht werden. Außerdem gibt es hier Informationen über Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote. Ebenso gibt es die Integrationsämter. Diese sind zuständig für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Arbeitgeber können sich hier über die Einstellung von Menschen mit Behinderungen informieren und Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Organisation von Arbeitsabläufen erhalten. Zudem können Behindertenverbände helfen. Es gibt verschiedene Behindertenverbände, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Diese Verbände können Arbeitgeber bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen beraten und unterstützen.
Weitere Ansprechpartner vor Ort
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber EAA ist Anlaufstelle für alle Fragen zu Ausbildung, Einstellung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Der Integrationsfachdienst ifd unterstützt Arbeitgeber auf Landkreisebene. Aber auch die Beratungsstellen der EUTB Allgäu in Kempten und Sonthofen geben kompetent Informationen rund um das Thema und sind Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung.